Stadtbücherei Uetersen

Bücher und (sehr viel) mehr !

Sie haben die Wahl aus ca. 40.000 Medien: Romane und Kinderbücher, aktuelle Fachliteratur, Hörbücher auf CD, Tonies, DVDs zur Unterhaltung und Information, Lern- und Spiel-CDRoms für Kinder, Zeitschriften und Tageszeitung.

Medien (Fachbücher, Zeitschriften u.a.), die Sie bei uns nicht finden, besorgen wir Ihnen kurzfristig und kostengünstig (1,- Euro) in der Fernleihe.

Online-Katalog und Bücherei-App bieten die Möglichkeit, außerhalb der Öffnungszeiten, von unterwegs oder zu Hause zu recherchieren, Medien zu reservieren und Ihr Leserkonto zu verwalten.

Mit der „Onleihe zwischen den Meeren“ haben Sie ein zusätzliches Angebot von mehr als 90.000 eBooks, Audio-, Video- und ePaperdateien, die Sie auf Ihrem E-Book-Reader oder sonstigen mobilen Geräten herunterladen und für einen begrenzten Zeitraum nutzen können – ohne zusätzliche Kosten.

Darüber hinaus bieten wir:

  • Internetplatz und Hotspot
  • PC-Arbeitsplatz mit USB-Schnittstelle und Drucker
  • Fotokopierer
  • Führungen für Schulklassen und Gruppen
  • Autorenlesungen für Kinder und Erwachsene
  • Kaspertheatervorstellungen
  • Vorlesestunden
  • Medienkisten zu Themen für Schulen und Kindergärten
  • Bücherflohmarkt
  • Veranstaltungen mit Kooperationspartnern
  • Ausstellungen unterschiedlichster Art
  • Dialog in Deutsch – regelmäßiger Gesprächskreis für Frauen, die gerne mehr Deutsch sprechen möchten

Anmeldung und Gebühren

Wenn Sie unser Angebot nutzen möchten, bringen Sie bitte zur Anmeldung einen gültigen Personalausweis mit. Wir stellen Ihnen dann sofort einen Benutzerausweis aus.

Für die Benutzung der Stadtbücherei werden Gebühren wie folgt erhoben:

Erwachsene ab 18 Jahre 16,50 Euro / Jahr (12 Kalendermonate)
Jugendliche 14-18 Jahre 8,00 Euro / Jahr (12 Kalendermonate)
Kinder bis 14 Jahre frei
Schnupperausweis 5,00 Euro für 3 Kalendermonate

Bezieher/innen von laufenden Sozialleistungen im Wege der Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Sozialgesetzbüchern II, III und XII (Arbeitslosengeld I und II, Grundsicherung), die Inhaber/innen der „Juleica-Card" sowie Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden von den Gebühren befreit.